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AG Bonn, 14.06.2010 - 459 F 114/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 14.06.2010 - 459 F 114/09
- OLG Köln, 10.08.2010 - 4 UF 127/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
Auszug aus AG Bonn, 14.06.2010 - 459 F 114/09
Insoweit können die noch nicht selbst verfahrensfähigen Kinder nicht durch ihren ansonsten gesetzlichen Vertreter vertreten werden, da dieser die Genehmigung selbst beantragt hat und daher in dem Interessenkonflikt steht, die eigene Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsmittels zu überprüfen (vgl. insoweit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 101, 397, Rpfleger 2000, 205 sowie BT-Drucks. 16/6308 S. 197 zum FamFG).Dem Vater war daher die elterliche Sorge für diese Bereiche zu entziehen und auf einen Ergänzungspfleger als gesetzlichen Vertreter der Kinder zu übertragen.
- OLG Köln, 10.08.2010 - 4 UF 127/10
Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Ausschlagung einer Erbschaft durch …
Die Beschwerden des Antragstellers sowie des Ergänzungspflegers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 14.06.2010 - 459 F 114/09 - wird zurückgewiesen.